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Verschiedene Pflanzen und Blumen auf hellgrünem Hintergrund. Illustration von Leo Leowald.

Förderung

Ihre Dauerausstellung soll neu konzipiert werden? Sie benötigen neue Räume für Bildung und Vermittlung und inklusive Zugänge? Ihr Depot hat schon bessere Tage gesehen? Sie brauchen Unterstützung bei Restaurierung und Dokumentation?

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe bietet verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Förderung für Museen und Gedenkstätten in Westfalen-Lippe. Mit der Durchführung der Förderung ist das LWL-Museumsamt beauftragt.  

Unser besonderer Service: Die Mitarbeiter:innen des LWL-Museumsamts stellen Ihnen unsere Förderrichtlinien vor, beraten Sie vor Antragstellung und begleiten Sie auf Ihrem Weg zur individuellen Förderung. Ihre Ansprechpartner:innen finden Sie hier.

Für Museen in kommunaler Trägerschaft, Mischträgerschaft und Vereinsträgerschaft sowie für Gedenkstätten und den Bereich der Dokumentation gelten verschiedene Förderlinien. Museen in privater Trägerschaft und Institutionen ohne museale Sammlung sind nicht förderfähig.

Hier finden Sie unsere Fördervoraussetzungen und -leistungen im Überblick:

Förderlinie 1: Museen in kommunaler Trägerschaft

Wir fördern Museen in kommunaler Trägerschaft im Rahmen der Förderlinie 1 in folgenden Bereichen:

  • Baumaßnahmen
  • Präsentations- und Einrichtungsmaßnahmen
  • Maßnahmen der Bildung und Vermittlung
  • Maßnahmen der Konservierung, Restaurierung, Präparation und Sicherheit
  • Maßnahmen der digitalen Kommunikation
  • Konzepte für Dauerausstellungen und Vermittlungsprogramme

Ansprechperson: Zuständige:r Gebietsreferent:in

Die Grundlage unserer Förderung ist die Richtlinie des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zur finanziellen Förderung der westfälischen Museen und kommunaler Gedenkstätten mit musealem Bestand.

Voraussetzung für einen Förderantrag ist eine vorgeschaltete Beratung durch das LWL-Museumsamt für Westfalen. Bei Antragsstellung nutzen Sie bitte das Antragsformular Förderlinie 1.

Differenzieren Sie bitte zwischen den Bereichen. Zum Beispiel: Wenn Sie Ihre Website neu aufbauen möchten und neue Lampen für Ihre Dauerausstellung benötigen, stellen Sie zwei separate Förderanträge: einen für „Maßnahme der digitalen Kommunikation“ und einen für „Präsentations- und Einrichtungsmaßnahmen.“

Für den Verwendungsnachweis der durch das LWL-Museumsamt für Westfalen geförderten Maßnahme nutzen Sie bitte das Formular Verwendungsnachweis.

Förderlinie 2: Museen in Mischträgerschaft

Wir fördern Museen in Mischträgerschaft im Rahmen der Förderlinie 2 in folgenden Bereichen:

  • Präsentations- und Einrichtungsmaßnahmen
  • Maßnahmen der Bildung und Vermittlung
  • Maßnahmen der Konservierung, Restaurierung, Präparation und Sicherheit
  • Maßnahmen der digitalen Kommunikation
  • Konzepte für Dauerausstellungen und Vermittlungsprogramme

Definition Museen in Mischträgerschaft:

  • Museen, die gemeinsam von Kommunen und Vereinen getragen werden, wobei der öffentliche Träger keinen bestimmenden Einfluss gegenüber dem privatwirtschaftlichen Engagment hat
  • Museen in Trägerschaft juristischer Personen wie Kirchen/Religionsgemeinschaften, Stiftungen, GmbH, gGmbH und Genossenschaften

Ansprechperson: Zuständige:r Gebietsreferent:in

Die Grundlage unserer Förderung ist die Richtlinie des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zur finanziellen Förderung der westfälischen Museen und kommunaler Gedenkstätten mit musealem Bestand.

Voraussetzung für einen Förderantrag ist eine vorgeschaltete Beratung durch das LWL-Museumsamt für Westfalen. Bei Antragsstellung nutzen Sie bitte das Antragsformular Förderlinie 2.

Differenzieren Sie bitte zwischen den Bereichen. Zum Beispiel: Wenn Sie Ihre Website neu aufbauen möchten und neue Lampen für Ihre Dauerausstellung benötigen, stellen Sie zwei separate Förderanträge: einen für „Maßnahme der digitalen Kommunikation“ und einen für „Präsentations- und Einrichtungsmaßnahmen.“

Für den Verwendungsnachweis der durch das LWL-Museumsamt für Westfalen geförderten Maßnahme nutzen Sie bitte das Formular Verwendungsnachweis.

Förderlinie 3: Museen in Vereinsträgerschaft

Wir fördern Museen in Vereinsträgerschaft im Rahmen der Förderlinie 3 in folgenden Bereichen:

  • Präsentations- und Einrichtungsmaßnahmen
  • Maßnahmen der Bildung und Vermittlung
  • Maßnahmen der Konservierung, Restaurierung, Präparation und Sicherheit
  • Maßnahmen der digitalen Kommunikation
  • Konzepte für Dauerausstellungen und Vermittlungsprogramme

Ansprechperson: Zuständige:r Gebietsreferent:in

Die Grundlage unserer Förderung ist die Richtlinie des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zur finanziellen Förderung der westfälischen Museen und kommunaler Gedenkstätten mit musealem Bestand.

Voraussetzung für einen Förderantrag ist eine vorgeschaltete Beratung durch das LWL-Museumsamt für Westfalen. Bei Antragsstellung nutzen Sie bitte das Antragsformular Förderlinie 3.

Differenzieren Sie bitte zwischen den Bereichen. Zum Beispiel: Wenn Sie Ihre Website neu aufbauen möchten und neue Lampen für Ihre Dauerausstellung benötigen, stellen Sie zwei separate Förderanträge: einen für „Maßnahme der digitalen Kommunikation“ und einen für „Präsentations- und Einrichtungsmaßnahmen.“

Als vereinsgetragenes Museum können Sie Abschlagszahlungen für Teilleistungen beantragen. Nutzen Sie hierzu bitte das Formular Antrag Abschlagszahlung. Die Abschlagszahlungen müssen innerhalb von zwei Monaten zur Bezahlung von Rechnungen verwendet werden.

Für den Verwendungsnachweis der durch das LWL-Museumsamt für Westfalen geförderten Maßnahme nutzen Sie bitte das Formular Verwendungsnachweis.

Förderlinie 4: Dokumentation

Wir fördern die Dokumentation bei allen grundsätzlich förderfähigen Museen im Rahmen der Förderlinie 4 in folgenden Bereichen:

  • Maßnahmen der Inventarisierung
  • Maßnahmen der Dokumentation
  • Maßnahmen der Onlinestellung dokumentierter Objekte
  • Software, Lizenzen, Schulungen, Konversionen, Fotodokumentationen und browserbasierte Anwendungen

Ansprechperson: Manfred Hartmann

Die Grundlage unserer Förderung ist die Richtlinie des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zur finanziellen Förderung der westfälischen Museen und kommunaler Gedenkstätten mit musealem Bestand.

Voraussetzung für einen Förderantrag ist eine vorgeschaltete Beratung durch das LWL-Museumsamt für Westfalen. Bei Antragsstellung nutzen Sie bitte das Antragsformular Förderlinie 4.  

Differenzieren Sie bitte zwischen den Bereichen. Zum Beispiel: Wenn Sie ein Konvolut von Sammlungsobjekten inventarisieren lassen und zudem Objekte fotografisch dokumentieren möchten, stellen Sie zwei separate Förderanträge: einen für „Maßnahmen der Inventarisierung“ und einen für „Software, Lizenzen, Schulungen, Konversionen, Fotodokumentationen und browserbasierte Anwendungen“.

Für den Verwendungsnachweis der durch das LWL-Museumsamt für Westfalen geförderten Maßnahme nutzen Sie bitte das Formular Verwendungsnachweis.

Förderlinie: Gedenkstätten

Wir fördern NS-Gedenkstätten und -Erinnerungsorte in folgenden Bereichen:

  • Vermittlungsarbeit (Förderlinie A)
  • Forschung und Dokumentation (Förderlinie B)

Ansprechperson: Dr. Hauke-Hendrik Kutscher

Die Grundlage unserer Förderung sind die Richtlinien des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zur finanziellen Förderung der Arbeit der westfälischen NS-Gedenkstätten und -Erinnerungsorte.

Um eine Förderung zu beantragen, nutzen Sie bitte je nach Förderlinie das passende vorbereitete Antragsformular Förderlinie: Gedenkstätten  A und B.

Differenzieren Sie bitte zwischen den Bereichen und stellen Sie ggf. zwei separate Förderanträge.

Für den Verwendungsnachweis der durch das LWL-Museumsamt für Westfalen geförderten Maßnahme nutzen Sie bitte das Formular Verwendungsnachweis Gedenkstätten.

Realisierte Förderungen

Ein Blick zurück auf die Vielfalt geförderter Maßnahmen und ein Blick voraus auf Projekte, die das LWL-Museumsamt zur Zeit unterstützen darf. Lassen Sie sich inspirieren.

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