EU Biozid-Verordnung
Konsultation der EU-Kommission
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
das LWL-Museumsamt bittet Sie dringend um Ihre Mitwirkung bei einer Konsultation der EU-Kommission in der für alle Museen wichtigen Frage des biologischen Schädlingsmanagements.
Bis 2017 war es Museen erlaubt, Schädlinge an Objekten in festinstallierten Kammern durch Entzug von Sauerstoff aus der natürlichen Umgebungsluft zu töten. Die dabei entstandene sauerstofffreie Umgebung bzw. die hohen Stickstoffkonzentrationen waren gesundheitlich unbedenklich, umweltfreundlich und wirtschaftlich. Das Verfahren konnte für alle Materialgruppen genutzt werden. Dieses Verfahren ist seit September 2017 durch die Biozid-Produkteverordnung EU 528/2012 in der EU untersagt. Das in der Luft natürlich vorkommende Gas Stickstoff wurde zu einem Biozid erklärt. Seither ist es nur noch zulässig, solche mit Schädlingen befallene Objekte mit industriell hergestelltem Stickstoff zu begasen, der in Flaschen vertrieben wird. Die einzige Firma, die von der EU bisher eine Zulassung für dieses Verfahren erhalten hat, hat Museen auf Unterlassung der Nutzung der bisherigen in-situ-Kammern verklagt. Dies führt zu enormen Kostensteigerungen und gefährdet den Bestandsschutz ungezählter Sammlungen.
Inzwischen haben Museumsverbände in ganz Europa erreicht, dass die EU-Kommission Ausnahmen an Mitgliedsstaaten gewähren kann. Dabei brauchen wir Ihre Hilfe. Bitte beteiligen Sie sich bis spätestens zum 18. Januar 2020 an der europaweiten Konsultation! Wir haben links und Musterbriefe für Sie vorbereitet, die Sie als Upload dem Schreiben an ECHA (= European Chemicals Agency) beifügen sollten. Jede Privatperson kann sich beteiligen!
Herzlichen Dank
Ihr Team vom LWL-Museumsamt für Westfalen
Gemeinsamer Aufruf von ICOM und ICOMOS (mit Link zum Anhörungs-Portal und Musterbrief)
Ausführliche Stellungnahme von ICOM-UK (mit Literaturangaben)
Direkter Link zum Anhörungsportal