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Museen in Mischträgerschaft

Im Folgenden finden Sie Informationen und Formulare zur finanziellen Förderung für Museen in Mischträgerschaft von Kommunen und Vereinen ohne bestimmenden Einfluss öffentlicher Träger gegenüber dem privatwirtschaftlichen Engagment oder in Trägerschaft juristischer Personen wie Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften, Stiftungen, GmbH oder gGmbH und Genossenschaften.

Ansprechperson
zuständige:r Gebietsreferent:in
 

Richtlinien

Die Richtlinien des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zur finanziellen Förderung der westfälischen Museen und kommunalen Gedenkstätten mit musealem Bestand bilden die Grundlage der Förderung durch das LWL-Museumsamt für Westfalen.

► Richtlinien (ab 1.10.2024) (pdf)

Antragsformular

Museen in Mischträgerschaft können im Rahmen der Förderlinie 2 in fünf Bereichen gefördert werden, für die jeweils ein gesonderter Antrag zu stellen ist:

  • Präsentations- und Einrichtungsmaßnahmen
  • Maßnahmen der Bildung und Vermittlung
  • Maßnahmen der Konservierung, Restaurierung, Präparation und Sicherheit
  • Maßnahmen der digitalen Kommunikation
  • Konzepte für Dauerausstellungen und Vermittlungsprogramme

Antragsformular Förderlinie 2 (pdf) (ab 1.10.2024)

Verwendungsnachweis

Nach Abschluss jeder Maßnahme, für die eine Förderung bewilligt wurde, ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.

Formular Verwendungsnachweis (pdf) (für ab 1.10.2024 bewilligte Förderungen)

► Formular Verwendungsnachweis (pdf) (für bis 30.9.2024 bewilligte Förderungen)