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Museen in kommunaler Trägerschaft

Im Folgenden finden Sie Informationen und Formulare zur finanziellen Förderung für Museen in kommunaler Trägerschaft.

Ansprechperson
zuständige:r Gebietsreferent:in
 

Richtlinien

Die Richtlinien des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zur finanziellen Förderung der westfälischen Museen und kommunalen Gedenkstätten mit musealem Bestand bilden die Grundlage der Förderung durch das LWL-Museumsamt für Westfalen.

► Richtlinien (ab 1.10.2024) (pdf)

Antragsformular

Museen in kommunaler Trägerschaft können im Rahmen der Förderlinie 1 in sechs Bereichen gefördert werden, für die jeweils ein gesonderter Antrag zu stellen ist:

  • Baumaßmahmen
  • Präsentations- und Einrichtungsmaßnahmen
  • Maßnahmen der Bildung und Vermittlung
  • Maßnahmen der Konservierung, Restaurierung, Präparation und Sicherheit
  • Maßnahmen der digitalen Kommunikation
  • Konzepte für Dauerausstellungen und Vermittlungsprogramme

Antragsformular Förderlinie 1 (pdf) (ab 1.10.2024)

Verwendungsnachweis

Nach Abschluss jeder Maßnahme, für die eine Förderung bewilligt wurde, ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.

Formular Verwendungsnachweis (pdf) (für ab 1.10.2024 bewilligte Förderungen)

► Formular Verwendungsnachweis (pdf) (für bis 30.9.2024 bewilligte Förderungen)