Förderung
Beratung – Förderung – Serviceleistungen
Die Förderung der kommunalen und vereinsgetragenen Museen und Gedenkstätten in Westfalen-Lippe gehört zu den Kernaufgaben des LWL und ist eine freiwillige Leistung. Mit der Durchführung der Förderung ist das LWL-Museumsamt beauftragt. Wie bei allen Museumsberatungsstellen in Deutschland gilt der Grundsatz: Keine Förderung ohne Beratung. Unsere ergebnisoffene, individuelle Beratung ist also immer Ihrem Antrag vorgeschaltet.
Eine Beratung können alle Museen in Anspruch nehmen, eine Förderung ist vereinsgetragenen und kommunalen Häusern vorbehalten. Grundlage der Förderleistungen des LWL-Museumsamtes für Westfalen bilden die Richtlinien des LWL zur finanziellen Förderung der westfälischen Museen und Gedenkstätten mit musealem Bestand. Die in den Richtlinien definierten Förderkriterien spiegeln das aktuelle Anforderungsprofil. Diese werden immer wieder neuen Entwicklungen angepasst, um auf Veränderungen der gesellschaftlichen Rolle von Museen reagieren zu können.
Deshalb gibt es seit Dezember 2017 neue Richtlinien. Sie stellen an alle Antragsteller höhere Ansprüche. Die Förderung will ausdrücklich nur gute museale Qualitäten und ein kontinuierliches kommunales Engagement für die regionale Kultur unterstützen. Dabei erhalten etwa Bildung und Vermittlung einen höheren Stellenwert für unsere Förderung, aber auch die Kooperation der Museen mit anderen gesellschaftlichen Akteuren. Auch die Online-Stellung von Objekten in Portalen muss künftig berücksichtigt werden. Museen, die diese Qualitäten aktuell noch nicht erfüllen, können sich durch vorgeschaltete Maßnahmen sukzessive qualifizieren.
Vor dem Hintergrund der Scheinselbstständigkeit ist im Bereich der Dokumentation eine neue Fördersystematik eingeführt worden, um auch Dienstverträge und ehrenamtliches Engagement fördern zu können. Weiterhin werden Inklusionsmaßnahmen mit einer höheren Förderquote unterstützt. Interkommunale Depots haben wir mangels Nachfrage aus der Förderung herausgenommen.
Gedenkstättenförderung ab 01.01.2020
Neben den bestehenden Förderlinien für Museen und Gedenkstätten gelten ab dem 01.01.2020 für die westfälischen NS-Gedenkstätten und -Erinnerungsorte eigene Richtlinien. Abgestimmt mit der Förderung durch die Landeszentrale für politische Bildung NRW, möchte der LWL durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel diese Orte der historisch-politischen Bildung in ihrer Arbeit nachhaltig unterstützen. Gefördert werden können Vermittlungsarbeit sowie Forschung und Dokumentation. Befristet für die Jahre 2020 bis 2024 können auch Bau- und Einrichtungsmaßnahmen in kleinerem Umfang gefördert werden, um einen vielerorts bestehenden Investitionstau abzubauen. Vorrang haben dabei die kleinen und mittleren Gedenkstätten. Wie bei der allgemeinen Museumsförderung ist auch bei der Gedenkstättenförderung eine vorhergehende Beratung durch das LWL-Museumsamt notwendig.
Das LWL-Museumsamt begleitet Sie durch das Verfahren auf dem Weg zu einer finanziellen Förderung. Unsere Förderbroschüre für Bau und Einrichtung bietet eine schnelle Orientierung und fasst alle wichtigen Schritte zusammen. Bitte sprechen Sie uns in jedem einzelnen Förderfall persönlich an!
Zum Download:
Antragsformulare/Verwendungsnachweise
Vor einer Antragstellung ist eine Beratung durch die Wissenschaftlichen Referenten und Fachberater des LWL-Museumsamtes für Westfalen erforderlich.